Gebäudetechnik
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Trinkwasserhygiene? Für uns kein Problem!

Wir als Installationsbetrieb sehen es als unsere Pflicht an, Sie als unseren Kunden und möglicherweise als Betreiber einer Trinkwasseranlage auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Trinkwasserhygiene hinzuweisen.

Damit wir Sie bei diesem Thema umfassend und qualitativ hochwertig beraten und betreuen können, nehmen wir selbstverständlich regelmäßig an Fortbildungen und Seminaren zum Thema teil und stehen Ihnen in Kürze auch mit Fachpersonal bei den eigentlichen Probenahmen zur Seite.

Legionellen – die unsichtbare Gefahr

Legionellen sind Bakterien im Wasser, kommen sogar recht häufig vor und verursachen beim Menschen unter bestimmten Voraussetzungen schwere und nicht selten sogar tödlich verlaufende Lungenentzündungen.

Während das Trinken von legionellenhaltigem Wasser für Menschen mit intaktem Imunsystem unbedenklich ist, wird es gefährlich wenn wir legionellenhaltige Flüssigkeitströpfchen einatmen und unser Immunsystem nicht ausreichend arbeitet. Unter der Dusche oder im Whirlpool besteht besonders Gefahr, aber auch Perlatoren und Klimaanlagen können gefährlich werden. Das Risiko sich zu infizieren steigt zudem mit zunehmendem Alter und wird durch starkes Rauchen, Diabetes, chronische Bronchitis und Alkoholismus verstärkt.

Aber wo leben Legionellen eigentlich?

Legionellen können im Prinzip überall dort vorkommen und sich vermehren, wo sie in warmen Wasser optimale Bedingung hierfür vorfinden. Häufig werden daher Legionellen u.A. in folgenden Einrichtungen oder Gebäuden vorgefunden:

– Warmwassererzeuger
– Schwimmbäder
– Klimaanlagen
– Hotels
– Krankenhäuser
– öffentliche Duschen oder Schulduschen
– Wasserleitungen mit geringem Verbrauch oder Totleitungen
– ungedämmte Kaltwasserleitungen mit Wärmeeinwirkung von außen

Mindestmaßnahmen im Sinne von §4 TrinkwV

Nach §4 der TrinkwV ist man als Betreiber für die Einhaltung der Wasserhygiene im Hausinstallationssystem bis hin zur letzten Zapfstelle verantwortlich. In der Praxis bedeutet das für Sie als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, dass Sie gewisse Mindestmaßnahmen erbringen müssen, um die geforderte Trinkwasserhygiene einzuhalten.

– Vermeidung von Temperaturniveau (25-55 °C), die das Wachstum von Bakterien fördern, d.h.Kaltwasser nicht über 25 °C, Warmwasser nicht unter 55°C
– Jährliche Wartung und Instandhaltung des Hausinstallationssystems durch fachlich geschulte Personen
– Vermeidung von Schlamm, Kalkablagerungen oder Inkrustationen im Installationssystem
– Sicherung des bestimmungsgemäßen Betriebs der Trinkwasserentnahmestellen
Sie sind Betreiber und wünschen weitere Informationen oder eine Beratung zum Thema?

Kein Problem, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Bei uns sind Sie richtig!

Hydraulischer Abgleich

Beim hydraulischen Abgleich wird Ihre Heizungsanlage so reguliert, dass jeder einzelne Heizkörper im Gebäude bei einer festgelegten Vorlauftemperatur optimal auf den individuellen Wärmebedarf des jeweiligen Raumes abgestimmt ist. Wann ist der hydraulische Abgleich nötig?

Es gibt ein paar simple Anzeichen, die für das Fehlen des hydraulischen Abgleiches sprechen. So z.B. wenn ein Heizkörper einfach nicht richtig warm werden will, während ein anderer viel zu warm wird, obwohl er eigentlich nur auf kleine Stufe eingestellt ist. Dasselbe gilt, wenn die Heizkörperventile und/oder Rohrleitungen Geräusche abgeben.

Welche Nachteile ergeben sich durch einen fehlenden hydraulischen Abgleich?

Um die Unterversorgung, bedingt durch das Fehlen des hydraulischen Abgleichs, auszugleichen, wird die Heizungsanlage in den meisten Fällen mit einer zu hohen Vorlauftemperatur betrieben und es werden Heizungspumpen mit eigentlich viel zu hoher Leistung eingesetzt. Diese nicht korrekte Anlageneinstellung verursacht letztlich einen zu hohen und unnötigen Strom- und Energieverbrauch, also höhere Kosten für den Betreiber bzw. Nutzer. Die überdimensionierten Pumpen sind ebenfalls sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb viel teurer als die korrekten Pumpen. Dies ist auch der Grund, warum laut Energieeinsparverordnung bei neuen oder zu sanierenden Anlagen der hydraulische Abgleich vorgeschrieben ist.